Änderung der Entwässerungssatzung und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Der Marktgemeinderat hat am 14.11.2023 eine Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen. Außerdem wurde die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) beschlossen. Die beiden Satzungen liegen im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.