Änderung der Entwässerungssatzung und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

von Markt Geisenhausen | 

Änderung der Entwässerungssatzung und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Marktgemeinderat hat am 14.11.2023 eine Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen. Außerdem wurde die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) beschlossen. Die beiden Satzungen liegen im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

BGS-EWS - Neufassung

Änderungssatzung zur EWS

 

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