Führungszeugnis/Gewerbezentralregister

Der Antrag für eine Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich gestellt werden. Ein amtlicher, mit Lichtbild versehener Ausweis ist nötig. Bei Minderjährigen kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das einfache Führungszeugnis.

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €





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