Neubau eines Skateparks in Geisenhausen

von Markt Geisenhausen | 

Mit Antrag vom 24.07.2017 wurde seitens der Verwaltung des Marktes Geisenhausen beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Regen der Antrag auf Förderung zum Neubau eines Skateplatzes gestellt. Die Zuwendung wird auf Grundlage von Artikel 55 „Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen“ der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Amtsblatt EU L 187, 26.06.2014, S1) mit Bescheid vom 17.10.2017 gewährt.

Zweck der Zuwendung:

Die Mittel sind zweckgebunden. Zweck der Zuwendung ist die Förderung der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe LAG Landkreis Landshut und Stärkung des LEADER-Gebiets durch die Verwirklichung und die zweckentsprechende Nutzung folgender Investitionen durch den Zuwendungsempfänger während der Zweckbindungsfrist:

Bau eines neuen, modernen Skateparks für Rollsportler (inkl. Scootern und Inline-Skates) sowie eines Basketballcourts zur sportlichen Freizeitgestaltung der (jungen) Einwohner Geisenhausens sowie des LAG-Gebietes. Da der Platz am zukünftigen Radweg Geisenhausen-Kumhausen liegt, werden Bänke aufgestellt und Bäume zur Beschattung gepflanzt. Somit entsteht auch ein attraktiver Rastplatz am neuen Radweg.

 

  • Die Anlage besteht aus zwei Gewerken (Tiefbau = Asphaltierter Platz mit Basketballkörben, Sitzblöcken und Zaun) sowie der Skate-Ausstattung (Rampen).
  • Die Anlage wird mit 50 % (max. Zuwendung € 54.776,00) gefördert.
  • Projekttitel: Skatepark Geisenhausen
  • Betriebsnummer: 274 134 0180
  • Förderkennzeichen: LE4-8243
  • Bewilligungszeitraum: Endet am 31.10.2019


Fördermittelgeber: 
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen

Förderprogramm: 
LEADER

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