Mitteilungsblatt 02/2026

15 14 Neue Mitarbeiterin in der Hauptverwaltung Am 01.05.2026 trat Katharina Fränzke den Dienst beim Markt Geisenhausen im neuen Aufgabenbereich Kinder, Jugend, Schule und Senioren an. Zuvor war sie in einer anderen Gemeinde tätig. Katharina Fränzke ist künftig erreichbar unter Tel. 08743 9616-42 oder fraenzke@geisenhausen.de. Bürgermeister Martin Fischer wünscht ihr viel Freude bei ihren neuen Aufgaben. Neuer Mitarbeiter in der Finanzverwaltung Am 01.05.2026 hat Franz Nagelschmid den Dienst beim Markt Geisenhausen in der Kasse angetreten. Zuvor war er in der Privatwirtschaft in Geisenhausen tätig. Herr Nagelschmid ist künftig erreichbar unter Tel. 08743 9616-38 oder nagelschmid@ geisenhausen.de. Bürgermeister Martin Fischer wünscht ihm stets eine glückliche Hand und viel Freude bei seinen neuen Aufgaben. Personal Fundgegenstände » verschiedene Schlüssel bzw. Schlüsselbund » Jugendmountainbike „B-Twin“ » Elektroroller „Xiaomi“ » schwarz-braune Brille » BMX Fahrrad „Spike“ » Damenrasierer „Ombia“ » Mountainbike „Bulls“ » Smartphone „Samsung“ » Hundemarke Tasso » Autoschlüssel „Peugeot“ » Kopfhörer „JBL“ Folgende Fundgegenstände wurden im Fundbüro (Zimmer Nr. 002) abgegeben. Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Nächster Stichtag: der 19. Januar 2027. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: • 2002 bis 2004: Bitte jetzt umtauschen bzw. beantragen! • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028 • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029 • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032 • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

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