17 16 Feldgeschworene gesucht Der Markt Geisenhausen sucht engagierte Bürger (m,w,d), die Interesse haben, das Ehrenamt eines Feldgeschworenen zu übernehmen. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt auf Lebenszeit. Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung der Grundstücke durch das Amt für Rathaus und Bauhof geschlossen Das Rathaus des Marktes Geisenhausen und der Bauhof sind am 30. Juli 2026 wegen des Betriebsausfluges geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Öffnungszeiten Altstoffsammelstelle Frühling/Sommer Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr // Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr (30.03.2026 – 25.10.2026) Hinweis: Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf der Internetseite der Gemeinde, des Landratsamtes und in der Abfall-App veröffentlicht. Im Internet gibt es einige andere Seiten, die Öffnungszeiten von allen Wertstoffhöfen veröffentlichen. Die dort veröffentlichten Öffnungszeiten könnten nicht mehr aktuell sein. Bitte informieren Sie sich deshalb auf den offiziellen Seiten. Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt) mit, indem sie die Abmarkungszeichen (Grenzsteine) anbringen und die Vermessungsgruppe durch ihre guten Ortskenntnisse unterstützen. Einsatzbereitschaft, Verschwiegenheit und körperliche Leistungsfähigkeit sind vorausgesetzt. Feldgeschworene sind bei jedem Wetter unterwegs. Für ihre Tätigkeit erhalten die Feldgeschworenen eine Aufwandsentschädigung. Wer Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworener hat, findet alle weiteren relevanten Informationen auf der Internetseite des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung unter Link https://www.adbv-landshut.de/vermessung/feldgeschworene/index.html Schriftliche Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 15.07.2026 an die Bauverwaltung des Marktes Geisenhausen, Marktplatz 6, 84144 Geisenhausen oder per E-Mail an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de. Für Rückfragen stehen Ihnen Rudi Eder unter der Tel. 08743 9616-23 und Marina Reinhold unter der Tel. 08743 9616-22 gerne zur Verfügung. So machen Sie Ihren Wald fit für die Zukunft Ihr Wald soll auch in Zukunft stabil, wertvoll und gut nutzbar bleiben. Der Klimawandel mit längeren Trockenperioden, häufigeren Stürmen und Schädlingsbefall, insbesondere durch den Borkenkäfer, setzt vielen Beständen stark zu. Hinzu kommt: In vielen Waldgebieten sind die Grundstücke sehr kleinteilig. Schmale Parzellen, unklare Grenzen und schlecht ausgebaute Wege erschweren Pflege, Holzernte und Wiederaufforstung – oft wird notwendige Bewirtschaftung dadurch unwirtschaftlich oder ganz unterlassen. Waldneuordnung Was leistet die Waldneuordnung? Die Waldneuordnung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung verbessert die Struktur Ihres Waldbesitzes nachhaltig. Im Rahmen einer Waldneuordnung werden » Grundstücke sinnvoll neu zugeschnitten, » Grenzen geklärt und dauerhaft kenntlich gemacht, » die Erschließung durch neue oder verbesserte Wege optimiert und » die Voraussetzungen für eine moderne Bewirtschaftung geschaffen. Die konkreten Vorteile für Sie: Bessere Erreichbarkeit Ihres Waldes, geringere Ernte- und Pflegekosten, schnellere Reaktion bei Sturm- oder Käferschäden sowie klare Eigentumsverhältnisse. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den langfristigen Wert Ihres Waldes zu sichern. Ein gut erschlossener und übersichtlich strukturierter Wald kann gezielt in klimastabile Bestände umgebaut werden und bleibt auch unter veränderten Bedingungen nutzbar. Waldneuordnung ist keine Bürokratie – sie ist eine Investition in Ihren Besitz. Informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern über die Möglichkeiten einer Waldneuordnung in Ihrer Region.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTIyMTYx