Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Bauland; Bereitstellung

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 02.10.2020

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Rudolf Eder 0 87 43 96 16 - 23 1. OG - 101 
Josef Reff 0 87 43 96 16 - 10 1.OG - 107 
Elisabeth Schuder 0 87 43 96 16 - 22 1. OG - 101 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernBauland; Bereitstellung



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