Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen 

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Geisenhausen kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Daneben steht Ihnen auch folgende Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung zur Verfügung:

Übermittlung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

rathaus@geisenhausen.de-mail.de.

Voraussetzung für die Übermittlung eine De-Mail ist, dass sie einen De-Mail Account haben.

 

Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!

 

Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (http://www.vgh.bayern.de).

 

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