Wasserrecht

Wasserrecht Baugebiet Feldkirchen – Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit

BEKANNTMACHUNG gemäß § 15 Abs. 2, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 S. 2 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG

„Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Baugebiets Feldkirchen in einen namenlosen Graben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1428/224, Gemarkung Geisenhausen, Markt Geisenhausen“

Der Markt Geisenhausen hat die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Baugebiets Feldkirchen in einen namenlosen Graben beantragt.

Bekanntmachung – Wasserrecht Baugebiet Feldkirchen

Antragsunterlagen Gesamt – Wasserrecht Baugebiet Feldkirchen