Wasserrechtliche Verfahren
„Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Geisenhausen sowie Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Altstoffsammelstelle Geisenhausen und des Betriebsgeländes der Kläranlage Geisenhausen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 396/1 und 397/1, Gemarkung Geisenhausen in die Kleine Vils auf dem Grundstück Fl.-Nr. 532/2, Gemarkung Geisenhausen, Markt Geisenhausen“
Mit Bescheid vom 04.09.2026 des Landratsamtes Landshut zu oben genanntem Verfahren, erhält der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid vom 19.12.2023 eine neue Fassung.
Der Bescheid liegt zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 15.10.2026 bis einschließlich 29.10.2026 während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Marktplatz 6, Zimmer Nr. 101, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Außerdem stehen die o.g. Unterlagen parallel hier unter
- Ortsübliche Bekanntmachung (ab sofort abrufbar)
- Erlaubnisbescheid
in dem genannten Zeitraum zur Verfügung.
Nur die in der ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben und die beim Markt Geisenhausen ausgelegten Papierunterlagen sind rechtsverbindlich.