Passwesen

Kinderreisepass

Seit 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Stattdessen sollen Eltern künftig für ihre Kinder einen normalen elektronischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.

Sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, brauchen alle Kinder einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip (Preis: 37,50 Euro). Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro).

Der elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem bei einer Kontrolle vermutlich Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto nicht mehr zu erkennen ist.

 

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen zur Beantragung

  • die Geburtsurkunde bzw. den alten Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kinder ab 6 Jahren müssen zur Ausstellung der Dokumente mitkommen (Fingerabdrücke)
  • Augenfarbe und Größe des Kindes muss angegeben werden

Bei ehelichen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Bei Geschiedenen genügt die Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Als Vormund legen Sie bitte die Bestallungsurkunde vor. Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses im Einwohnermeldeamt zu leisten.

 

Personalausweis

  • Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gem. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen bis 16 Jahren kann ein Personalausweis bei Grenzüberschreitung ausgestellt werden. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
     
  • Der Antrag auf Neuausstellung kann nur durch eine persönliche Vorsprache erfolgen. Hierbei müssen sowohl der bisherige Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passautomat im Rathausfoyer) vorgelegt werden. Ist bisher noch kein Ausweisdokument beim Markt Geisenhausen beantragt worden, ist noch eine Geburts-/ oder Heiratsurkunde notwendig.
    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Einwohnermeldeamt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin elektronisch weitergeleitet.
     
  • in dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
     

Notwendige Unterlagen

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, bisheriger Ausweis, ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde

Enstehende Kosten

Die Gebühr beträgt 37,00 €.

Bis Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 €.

Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 €.

 

Reisepass

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage eines Personalausweises aus. Einzelheiten können Sie unter folgendem Link https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise oder ihrem Reisebüro erfahren. Ein Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

  • Sie müssen bei der Beantragung eines neuen Reisepasses persönlich vorsprechen und ein biometrisches Passfoto dabei haben.
  • Für Vielflieger kann auch ein Reisepass mit 48 Seiten beantragt werden.
  • In dringenden Fällen kann man zwischen einem Express-Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass wählen. Wobei ein vorläufiger Reisepass nur ein Jahr gültig ist und nicht (bzw. nur mit Visum) in jedem Land anerkannt wird.

Notwendige Unterlagen

Biometrisches Lichtbild, alter Reisepass oder Personalausweis, ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde

Entstehende Kosten

Reisepass bis 24. Lebensjahr

37,50 €

Reisepass Express bis 24. Lebensjahr

69,50 €

Reisepass ab 24. Lebensjahr

70,00 €

Reisepass ab 24. Lbj. Express

102,00 €

Reisepass mit 48 Seiten

92,00 €

Reisepass mit 48 Seiten Express

124,00 €

Reisepass bis 24 mit 48 Seiten

59,50 €

Reisepass bis 24 mit 48 Seiten Express

91,50 €

Vorläufiger Reisepass (1 Jahr)

26,00 €

 

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

Gemäß § 1 Abs. 3 PAusG (Personalausweisgesetz) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

  • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist (als Nachweis gilt der Betreuerausweis, allerdings rechtfertigt nicht jede Betreuung die Befreiung von der Ausweispflicht; i.d.R. nur bei Betreuung in allen Angelegenheiten) oder

  • die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigten Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden (als Nachweis gilt die notarielle Vollmacht und eine ärztliche Bestätigung über die Handlungs- oder Einwilligungsunfähigkeit) oder
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind (als Nachweis gilt ggf. die Anmeldung unter der Adresse der Einrichtung und die Bestätigung der Einrichtung über die Unterbringung) oder

  • die sich wegen dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können (als Nachweis gilt ein ärztliches Attest oder Bestätigung über die dauerhafte Behinderung).




zurück   zurück

Drucken