Zentrale Verwaltungsaufgaben
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
  • Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Zuständigkeiten
  • Feuerwehr; Feuerwehrdienst
  • Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Gemeinden; Selbstverwaltung
  • Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
  • Gemeinderatssitzung; Vorbereitung
  • Innenbereichssatzung; Erlass
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunales Archiv; Archivierung
  • Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
  • Ordnungswidrigkeitensachen; Verfahren
  • Organisationsaufgaben; Kommunen
  • Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
  • Schöffen; Aufstellung einer Vorschlagsliste

Ehrungen

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

Der Bayerische Ministerpräsident verleiht jedes Jahr Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern. Das Ehrenzeichen bietet eine hervorragende Möglichkeit, ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, die sich im örtlichen Bereich z.B. innerhalb eines Vereins oder als „gute Seele“ im Ort für die Allgemeinheit engagieren, auszuzeichnen.

Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenzeichens ist
 
  • eine mindestens 15jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einer Organisation im örtlichen Bereich (ausgenommen sind FFW, BRK, THW und die Kommunale Selbstverwaltung, da hier spezielle Ehrenzeichen bestehen),
  • die gemeinnützig und „fremdorientiert“ ist, also ohne wirtschaftliches oder berufsständisches Eigeninteresse und
  • mit einem hervorragenden, über vergleichbare Funktionsträger hinausgehenden Einsatz, der
  • unentgeltlich erbracht wird (ein bloßer Auslagenersatz ist unschädlich).
  • Das Ehrenzeichen kommt nicht in Betracht, wenn bereits ein Bundesorden verliehen wurde.
 
Die Übernahme von Vereinsfunktionen ist nicht zwingend erforderlich. Gefordert wird jedoch eine ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb einer Organisation.
 
Die Beispiele in Betracht kommender Organisationen und Tätigkeiten sind breit gefächert:
 
  • Kirchlicher Bereich (Kirchenpfleger, Pfarrgemeinderat, Mesner/in, Frauenbund, sonstige Mitarbeit in Pfarreien, Ortscaritasverbänden, geistliche Gemeinschaften)
  • Kultureller und musikalischer Bereich (Heimatvereine, Kulturwochen, Theatergruppen, Fördervereine, Mitarbeit in Büchereien, Chorleiter, musikalische Vereine)
  • Brauchtumsorientierte Vereine (Trachten-, Heimat- und Gartenbauvereine)
  • Sportvereinsfunktionäre oder andere Mitglieder (z.B. Abteilungs- und Übungsleiter, Leiter von Gymnastikgruppen, Motorsport, Schachgruppen, Skiclubs, Schützenvereine)
  • Sozialer Bereich (Arbeit in Wohlfahrtsverbänden, VdK, Kindergruppen, Jugendarbeit, Seniorenclubs, Behindertenclubs, Kranken- und Altenbesuchsdienste, Selbsthilfegruppen, Aussiedler/Asylbewerberbetreuung, Krieger-, Soldaten- und Reservistenvereine).
  • Naturschutz-Ortsgruppen, Tierschutz, örtliche Verkehrswachtarbeit, Schulweghelfer
  • sonstige örtliche Gemeinschaftsaktionen oder Unterstützungsvereine.
 
Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Aufzählung.
 

Vorschläge für die Ehrung solcher besonders verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger können beim Markt Geisenhausen eingereicht werden. Das auszufüllende Formblatt wird auf Anforderung gerne übersandt oder kann auch von der Homepage des Marktes, Bereich Rathaus – Verwaltung – Geschäftsleitung heruntergeladen werden.

Vorschlag auf Verleihung Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten

 





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