Wasserrecht – Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit
BEKANNTMACHUNG
gemäß § 15 Abs. 2, § 11 Abs. 2 WHG, Art. 69 S. 2 BayWG i.V.m. Art. 73 BayVwVfG
„Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Ortsteils Holzhausen Nord in den Haarbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 4/4, Gemarkung Geisenhausen, Markt Geisenhausen“
Der Markt Geisenhausen hat die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Ortsteils Holzhausen Nord in den Haarbach beantragt.