Gewerbe
Gewerbean-, Um- und Abmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies dem für den betreffenden Ort zuständigen Gewerbeamt rechtzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
die Tätigkeit des Betriebes erweitert wird,
der Betrieb aufgegeben wird.
Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist zur Anmeldung der Handelsregisterauszug mitzubringen.
Kosten:
Gewerbeanmeldung
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
25,00 €
25,00 €
25,00 €
Gewerbeauskunft
Bei einem berechtigten Interesse werden aus dem Gewerberegister Auskünfte erteilt. Diese sind gebührenpflichtig.
Kosten: 15,00 €
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist der Verwendungszweck anzugeben. Falls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist deren Anschrift mitzuteilen.
Kosten: 15,00 €
Gaststättenerlaubnis
Gaststätten sind nur noch dann erlaubnispflichtig, wenn sie Alkohol ausschenken. Sie ist rechtzeitig über die Gemeinde beim Landratsamt Landshut zu beantragen.
Anträge sind bei der Gemeinde erhältlich.