Umtausch von Führerscheinen
Gemäß einer EU-Verordnung sollen bis 2033 alle Führerscheine vereinheitlicht werden. Deshalb müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, erneuert werden. Alle neueren Führerscheine entsprechen bereits den aktuellen EU-Vorgaben und sind deshalb von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Der Umtausch erfolgt nach folgendem Staffelplan:
Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Sollten Sie nach dem Jahr 1952 geboren sein und einen vor 1999 ausgestellten Führerschein besitzen, sollen die Anträge, soweit noch nicht geschehen, zu den Öffnungszeiten im Rathaus gestellt werden. Falls Sie einen Scheckkartenführerschein haben, der 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, sollten Sie ab dem dritten Quartal des Jahres 2025 einen Antrag auf Neuausstellung im Rathaus stellen. Benötigt wird außer dem alten Führerschein ein aktuelles biometrischen Lichtbild. Passende Fotos können am Automaten im Rathaus gemacht werden. (4 Stück für 10 €)