Satzung liegt aus
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 19.05.2026 die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. In dieser Satzung sind die Zusammensetzung des Gemeinderats, die Art der Ausschüsse und deren Mitgliederzahl, die Tätigkeit der Gemeinderatsmitglieder und deren Entschädigung sowie der Status der Bürgermeister geregelt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19. Mai 2020 außer Kraft.
Die neue Satzung liegt ab 22. Mai 2026 im Rathaus des Marktes Geisenhausen – Zi.-Nr. 109 – zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf. Außerdem steht sie auf der Homepage unter der Rubrik Ortsrecht bereit.