Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Geisenhausen hat in der Sitzung vom 02.12.2025 den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Fimbacher Feld – Deckblatt Nr. 12“ gebilligt.  Der Geltungsbereich umfasst die ursprüngliche Parzelle 13, jetzt die Flurstücke 684/0 und 684/19 der Gemarkung Geisenhausen (Bachstraße 36 und 36a). Der Änderungsbereich beträgt eine Fläche von 1.324 m² im reinen Wohngebiet. Da die Baubeschränkung durch die ehemalige 20 kV-Hochspannungsleitung nicht mehr besteht, ist Ziel und Zweck der Planung eine Vergrößerung des Baufensters zur Nachverdichtung. Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026. Umweltbezogene Informationen sind verfügbar. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de Ã¼bermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- mit Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltbezogene Stellungnahme zur 2. Auslegung Firmbacher Feld DB12

Fimbacher Feld D12 Entwurf

Bekanntmachung 2. Auslegung Fimbacher Feld DB 12

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Geisenhausen hat in der Sitzung vom 02.12.2025 den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Lagerfläche Stockberg“ gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 307 (Tfl.), 310/3, 311/2, 166 (Tfl.) der Gemarkung Geisenhausen und liegt im Süden von Geisenhausen im Bereich des Ortsteils Stockberg. Geplant wird ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO für die Errichtung eines gemeindlichen Lagerplatzes. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3.422 m². Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026. Umweltbezogene Informationen sind verfügbar. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de Ã¼bermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- mit Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan SO Lagerfläche Stockberg

Bekanntmachung 2. Auslegung SO Lagerfläche Stockberg

Auslegungsentwurf – SO Lagerfläche Stockberg

Begründung zum Auslegungsentwurf – SO Lagerfläche Stockberg