Bekanntmachung Fimbacher Feld

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Frist bis 14.10.2025

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.02.2025 die Aufstellung des Deckblatts zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Fimbacher Feld“ beschlossen. Das Deckblatt trägt den Titel „Fimbacher Feld – Deckblatt Nr. 12“. Der Änderungsbereich betrifft die unbebauten Grundstücke Bachstraße 36 und 36a und  umfasst eine Fläche von 1.324 m². Es erfolgt eine Nachverdichtung im reinen Wohngebiet. Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 12.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Bekanntmachungstext.

Bekanntmachung

Fimbacher Feld Deckblatt Nr. 12 – Vorentwurf