Fischereischeine

Ausstellung Fischereischein

Arten und Erteilung des Fischereischeins

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird grundsätzlich nur erteilt, wenn die antragstellende Person das Bestehen der bayerischen oder einer gleichgestellten Fischerprüfung nachweisen kann. Sie kann wählen, ob sie die Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit (Einmalzahlung) oder nur für fünf aufeinanderfolgende Jahre zahlen will. Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins muss erneuert werden, wenn der Zeitraum von fünf Jahren abläuft und der Fischfang weiterhin ausgeübt werden soll.

Zahlung für 5 Jahre: 40 €

Einmalzahlung: je nach dem Lebensalter des Antragstellers (genaue Kosten können Sie im Einwohnermeldeamt erfahren)

Zu der Abgabe wird noch die Gebühr von 35 € bei Erstausstellung, bei Verlängerung 5,00 € erhoben.  

Neuerungen zum Fischereirecht ab dem 01.01.2025

Notwendige Unterlagen

Aktuelles Lichtbild, Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung