Führerscheinanträge
Führerscheinanträge können auch über die Gemeinde gestellt werden. Hierzu benötigt man ein aktuelles Lichtbild und den alten Führerschein. Bei Verlängerung außerdem ein ärztliches Attest und ein augenärztlichen Attest, evtl. auch noch die Bescheinigungen über die erforderlichen Module.
Bei Verlust des Führerscheins ist außerdem noch eine eidesstattliche Versicherung vom Notar erforderlich.
Bei Diebstahl des Führerscheins eine Diebstahlanzeige bei einer Deutschen Polizeiinspektion.
Führerscheindokumente werden nur noch befristet ausgestellt.
Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Landshut, 08703/9073 – 3316 und 08703/9073 – 3315
Führerscheinstelle des Landratsamtes Landshut