Hundesteuer

Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer Hebesätze

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

270 %

270%

350%

Hundesteuer Gebühren jährlich

1 Hund

2 Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden Kampfhund

für jeden Kampfhund mit Negativzeugnis

30,00 € / Jahr

60,00 € / Jahr

100,00 € / Jahr

500,00 € / Jahr

250,00 € / Jahr

An- und Abmeldung Hund

Um Ihren Hund an- oder abmelden zu können, füllen Sie bitte folgende Formulare aus.
Wir stellen Ihnen hier die benötigten Formulare zur Verfügung, welche Sie persönlich bei uns vorbei bringen können oder per Post an:

Markt Geisenhausen
Steuerverwaltung
Marktplatz 6
84144 Geisenhausen

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

Antrag auf Ersatzhundemarke

Kampfhunde

Erläuterung zu Kampfhunden:

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (Anhang 1) wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:

– Pit-Bull

– Bandog

– American Staffordshire Terrier

– Staffordshire Bullterrier

– Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen (Anhang 2 der Kampfhundeverordnung):

– Alano

– Bullmastiff

– American Bulldog

– Bullterrier

– Cane Corso

– Dogue des Bordeaux

– Mastiff

– Mastino Napoletano

– Perro des Presa Mallorquin

– Dog Argentino

– Fila Brasileiro

– Mastin Espanol

– Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

– Rottweiler

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.