Aufgaben
Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Beschreibung
Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, also zum Online-Ausweisen, verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.
Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, online über das Internet vornehmen.
Informationen zur Anmeldung und der Verfügbarkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“.
Rechtsvorschriften
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 15 Passgesetz (PassG)
- § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 19, § 36c Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV
Kosten
keine
Verwandte Leistungen
Stand: 07.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)