Aufgaben
Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer Lehrerqualifikation aus einem anderen Bundesland
Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationsnachweise beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland lehramtsbezogene Hochschulprüfungen (Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) abgelegt bzw. eine Lehramtsbefähigung erworben haben und eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. die Einstellung in den staatlichen Schuldienst anstreben, überprüft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihre Qualifikationsnachweise.
Die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen wird durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben.
Rechtsvorschriften
- Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- §§ 119 ff. Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I)
- §§ 37 ff. Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II)
- Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
- Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung
Kosten
keineVerwandte Leistungen
Stand: 26.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)