Aufgaben
Beamter/-in im Bundesdienst; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Sie möchten als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst in Deutschland tätig sein? Dann brauchen Sie die Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen.
Beschreibung
Die Tätigkeit als Beamtin oder Beamter ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht das Bundesverwaltungsamt Ihre Qualifikation mit einem nach deutschem Laufbahnrecht erforderlichen Abschluss. Dabei prüft das Bundesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit.
Hinweis: Für die Arbeit als Beamtin oder Beamter gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten. Mit einer erfolgreichen Anerkennung können Sie sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben.
Mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Anerkennung beantragen. Sie müssen auch die Staatsangehörigkeit aus einem Land der EU, dem EWR oder der Schweiz haben.
Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, ist die Anerkennung nicht möglich. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Rechtsvorschriften
Kosten
Abgabe: 100 EUR
Verwandte Leistungen
Stand: 17.11.2022
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)