Aufgaben
Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse; Beantragung der Regelaltersrente
Die normale Altersrente (Regelaltersrente) erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Die normale Altersrente können Sie beantragen, wenn Sie Ihre sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Eintrittsalter für die normale Altersrente wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt erst ab Geburtsjahrgang 1964.
Für die Rente müssen Sie zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahre erfüllen. Neben der Versicherungszeit bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse können auch Zeiten aus anderen Versorgungen, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, angerechnet werden.
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Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 09.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)