Aufgaben
Rundfunkbeitrag; Anmeldung der Wohnung
Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.Â
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, melden Sie die Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag an.
- Leben Sie mit mehreren volljährigen Personen in der Wohnung, können Sie selbst entscheiden, wer die Wohnung anmeldet.
- Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchen Sie sich nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Rechtsvorschriften
Kosten
Beitrag: 18,36 EUR
Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten: 55,08 EUR
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate: 55,08 EUR
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate: 110,16 EUR
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate: 220,32 EUR
Verwandte Leistungen
Stand: 12.11.2024
Redaktionell verantwortlich: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (siehe BayernPortal)