Aufgaben
Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte; Erhalt
Ihre Gesundheit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit langfristig geschädigt, sodass Sie behindertengerechten Wohnraum benötigen? Dann können Sie Wohnungshilfe von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Beschreibung
Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.
Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall
- Kosten für angepassten oder bereitgestellten behindertengerechten Wohnraum,
- Umzugskosten sowie
- Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.
Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)