Aufgaben
Reise- und Fahrtkosten für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.
Beschreibung
Haben Sie einen von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit, können Sie damit verbundene Kosten zur Erstattung einreichen.
Kosten, die von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger gegebenenfalls übernommen werden, sind beispielsweise
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport),
- Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten),
- Kosten des Gepäcktransports.
Ihre Reisekosten werden in der Regel für 2 Familienheimfahrten im Monat erstattet. Alternativ können auch 2 Fahrten Ihrer Angehörigen zu Ihrem Aufenthaltsort übernommen werden.
Benötigen Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes eine Begleitperson, können auch die Fahrtkosten für diese Person erstattet werden.
Ist Ihrer Begleitperson aufgrund der Begleitung Arbeitsverdienst entgangen, kann der Verdienst unter Umständen erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu sonst entstandenen Pflegekosten steht.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Stand: 10.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)