Aufgaben

Juleica; Beantragung

Jugendleiterinnen und Jugendleiter können die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card („Juleica“) beantragen.

Beschreibung

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und drückt die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit aus.

Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Sie wird bundeszentral nach einem einheitlichen Muster hergestellt und muss online beantragt werden.
In Bayern tätige Jugendleiter/-innen können zeitgleich die Bayerische Ehrenamtskarte bestellen.

Zuständig für die Ausstellung der Juleica (das heißt konkret für deren Bestellung und Aushändigung) sind grundsätzlich die Jugendämter. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Trägers oder dessen Untergliederung, für die die Jugendleiterin beziehungsweise der Jugendleiter tätig ist.

Kosten

Für die Ausstellung der Juleica, die im öffentlichen Interesse liegt, wird keine Gebühr erhoben.

Bei wiederholter Ausstellung wegen Verlust der Juleica kann vom Antragsteller Kostenersatz verlangt werden.

Stand: 08.08.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)