Aufgaben
Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Beschreibung
Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.
Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.
Zuständigkeit
Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Rechtsvorschriften
Kosten
- Erklärung über die Änderung der Geschlechtsangabe: 30,00 EUR
- Bestimmung der Vornamen: 30,00 EUR
- Bescheinigung über die Namensführung und den Geschlechtseintrag: 12,00 EUR
Verwandte Leistungen
Stand: 03.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)