Aufgaben
Studienstarthilfe; Beantragung für ein Studium
Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums finanzielle Unterstützung für Ihre Ausgaben benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss beantragen.
Beschreibung
Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel
- Lehrmittel,
- IT-Ausstattung oderÂ
- Mietkaution bei einem Umzug in eine neue Stadt.
Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.
Die Förderungshöhe beträgt 1000 EUR. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen.Â
Die Förderung können Sie für das Studium anÂ
- einer Hochschule im Inland oder im Ausland sowieÂ
- an einer Akademie, die einen Abschluss auf Hochschulniveau verleiht,Â
erhalten.Â
Voraussetzung für eine Förderung ist, dassÂ
- Sie bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben undÂ
- Sie oder Ihre Familie für Sie vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen bezogen haben.Â
Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verwandte Leistungen
Stand: 13.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)