Aufgaben

Radoffensive Klimaland Bayern; Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm "Radoffensive Klimaland Bayern" unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrssicherheit für Radfahrende.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung unterstützt bayerische Kommunen beim Ausbau und der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, den Radverkehr sicherer, attraktiver und leistungsfähiger zu machen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und zum Klimaschutz im Freistaat Bayern zu leisten. Das Programm ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes und der Klimastrategie der Bayerischen Staatsregierung.

Gegenstand

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Bayern. Dazu gehören beispielsweise Machbarkeitsstudien, Planungen sowie Bauvorhaben für Radwege und andere Infrastrukturmaßnahmen.

Förderfähig sind unter anderem Projekte wie

  • Innovationen im Radwegebau
  • Interkommunale Radwege
  • Radwege im Wald
  • Radwege entlang von Bahnlinien
  • Touristische Radwege
  • Innerstädtischer Lückenschluss von Radschnellverbindungen
  • Fahrradstraßen

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und deren Zusammenschlüsse; für Radwege im Wald auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF).

Zuwendungsfähige Kosten

Machbarkeitsstudie 

Gefördert werden Leistungen, die dem Zuwendungsempfänger durch eine externe Vergabe für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit folgenden Inhalten entstehen. Hierzu zählen: 

  • Potentialanalyse für das Projekt zur Klärung des angestrebten Ausbaustandards; 
  • Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und auch wesentliche 
  • Elemente der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Honorarordnung für 
  • Architekten und Ingenieure (HOAI); 
  • optional: Konzept für eine Bürgerbeteiligung; 
  • abschließende Empfehlung für eine Entscheidung zur Realisierung. 

Planungen 

Gefördert werden bei Planungen alle Planungsleistungen, die zum Ergebnis einen vollständigen Förderantrag gem. den RZStra für die bauliche  Umsetzung des Projekts haben. Hierunter fallen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) nach der HOAI. 

Bau 

Zuwendungsfähige Kosten richten sich nach Ziffer 6 RZStra. Für die Baunebenkosten ist bei allen Fördergegenständen die Ziffer 6.1.6 RZStra entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus sind folgende Leistungen zuwendungsfähig: 

  • verkehrstechnische Ausstattung des Radwegs einschließlich Beleuchtungsanlagen, die dem Zuwendungsempfänger durch eine externe Vergabe der geförderten Leistungen entstehen.  
  • neben straßenbegleitenden auch selbstständig verlaufende Radwegabschnitte abseits bestehender Straßen. 
  • Ausbau bestehender Wege in der vorhandenen Breite, bei Verbreiterungen bis zum notwendigen Standard für den Radverkehr. 

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Regelfördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Freistaats Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Stand: 01.04.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)