Aufgaben
Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Beschreibung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:
- Bayerische Staatskanzlei,
- fachlich zuständiges Staatsministerium,
- Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
- Kreisverwaltungsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).
Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.
Rechtsvorschriften
- Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
- Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- Gesetz über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
- Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
- Gesetz über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
- Statut über die Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
- Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
- Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um den Freistaat Bayern in Europa und der Welt
Kosten
Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei
Verwandte Leistungen
Stand: 26.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)