Aufgaben
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Beschreibung
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Rechtsvorschriften
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Verwandte Leistungen
- Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
- Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Stand: 14.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)