Aufgaben
Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie
- Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
- Rente beziehen und privat krankenversichert sind.
Rechtsvorschriften
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Stand: 26.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)