Aufgaben

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden.

Beschreibung

Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses.

Kosten

Die für ein Bürgerbegehren aufgewendeten Kosten werden vom Landkreis nicht erstattet; demgegenüber trägt die Kosten des Bürgerentscheids der Landkreis.

Stand: 29.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)