Aufgaben

Liste der Sachverständigen; Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige

Architekten und Ingenieure, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bescheinigen, können die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragen.

Beschreibung

In der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), der früheren Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV (ZVEnEV), ist die Anerkennung privater Sachverständiger vorgesehen, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bescheinigen. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in eine von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste. Für Ingenieure erfolgt die Anerkennung durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.

Die Entscheidung über die Eintragung trifft ein bei den jeweiligen Kammern eingerichteter Eintragungsausschuss. Bei dessen Entscheidung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt.

Kosten

  • Architekten: 120 EUR
  • Ingenieure:
    • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 265,00 EUR
    • für Nichtmitglieder: 477,00 EUR
    • Zudem fällt eine jährlich Listenführungsgebühr zwischen 0 und 67,00 EUR, abhängig von Mitgliedschaft und Art der Mitgliedschaft, an.

Stand: 16.04.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)