Aufgaben

Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Stand: 17.04.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)