Aufgaben
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin als Tierarzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.
Rechtsvorschriften
Kosten
Ist die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen, sind für die Approbation 280 bis 500 EUR zu bezahlen.
Verwandte Leistungen
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- Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus der EU
- Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat
- Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz
Stand: 01.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)