Aufgaben

Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin als Tierarzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Kosten

Ist die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungs- oder Kenntnisstandes zu überprüfen, sind für die Approbation 280 bis 500 EUR zu bezahlen.

Stand: 01.07.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)