Aufgaben
Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
Beschreibung
Die örtliche Kassenprüfung obliegt der Landrätin oder dem Landrat. Sie oder er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)