Aufgaben
Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen.
Gegenstand
Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus in Bayern. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Weg der Anteilsfinanzierung als Investitionszuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz für Fördervorhaben liegt bei 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Rechtsvorschriften
- Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
- Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
- EU-Bestimmungen zu "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)"
Kosten
keineVerwandte Leistungen
Stand: 11.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)