Aufgaben

Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung

Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.

Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.

Gegenstand

Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung. Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (zu 60 Minuten) wöchentlich pro Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt je Teilnehmenden für maximal vier Jahre an bayerischen Schulen im Sinne der Nr. 4.4.2. Die Förderung beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Stunde.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen). Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Stand: 08.09.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)