Aufgaben
Agrar- und Hauswirtschaftsberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) landwirtschaftlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Landwirt/-in, Tierwirt/-in, Gärtner/-in, Hauswirtschafter/-in) bestätigen lassen.
Beschreibung
Im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildungsberufe (nicht reglementierte Berufe) sind die Anerkennungsbescheide – anders als im Bereich der reglementierten Berufe – nicht Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung, sondern in erster Linie ein „Transparenzinstrument“. Ein Anerkennungsbescheid erleichtert den Arbeitgebern die Einschätzung von Auslandsqualifikationen und verbessert damit die Arbeitsmarktchancen der Auslandsqualifizierten.
Die Gleichwertigkeitsfeststellung verleiht dem Antragsteller die gleichen Rechte und Pflichten wie dem Inhaber des vergleichbaren deutschen Abschlusses.
Die detaillierte Darstellung der vorhandenen Qualifikationen und wesentlichen Unterschiede hilft den Fachkräften, sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben oder sich gezielt weiter zu qualifizieren und dann gegebenenfalls ein erneutes Verfahren auf Feststellung der Gleichwertigkeit anzustreben.
Rechtsvorschriften
Kosten
Das Gleichwertigkeitsverfahren nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist kostenpflichtig.
Je nach Aufwand können Gebühren in Höhe von 100 bis 600 EUR anfallen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
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Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)