Aufgaben
Wirtschafts-Identifikationsnummer; Beantragung
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Beschreibung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.
Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
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Rechtsvorschriften
Kosten
keine
Verwandte Leistungen
Stand: 14.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)