Elektronische Widerspruchseinlegung
Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Geisenhausen kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Daneben steht Ihnen auch folgende Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung zur Verfügung:
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!
Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeit bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (http://www.vgh.bayern.de).