Berichtigung der Stellplatzsatzung

Berichtigung der Stellplatzsatzung

Die unter § 3 Abs. 3 Satz 4 der Stellplatzsatzung vom 25.09.2025 des Marktes Geisenhausen festgesetzte Ablösesumme in Höhe von 5.000 Euro wird entsprechend des zugrundeliegenden Beschlusses des Gemeinderats vom 29.07.2025 auf 10.000 Euro korrigiert.

Die korrigierte Satzung liegt im Rathaus des Marktes Geisenhausen, Zi.Nr. 109, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf oder kann hier nachgelesen werden.