Das Rathaus ist vom 31.12.2025 – 06.01.2026 geschlossen – Sonderregelung für Wahlangelegenheiten
Das Rathaus ist vom 31.12.2025 – 06.01.2026 geschlossen – Sonderregelung für Wahlangelegenheiten
Das Rathaus ist vom 31.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.
Ab 7. Januar 2026 stehen die Mitarbeiter wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Ausnahmen: Falls Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 8. März 2025 Unterstützungsunterschriften benötigen, ist das Wahlamt auch am 02.01. und am 05.01.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.
Außerdem können an diesen beiden Tagen auch Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats oder des ersten Bürgermeisters des Marktes Geisenhausen eingereicht werden. Dies ist durch Zusendung mit der Post, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder persönliche Übergabe im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten möglich.
Für persönliche Vorsprachen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind die zusätzlichen Hinweise am Haupteingang des Rathauses zu beachten!