Informationen zur Briefwahl

Nutzen Sie ihr Stimmrecht und gehen Sie wählen!

In den nächsten Tagen erhalten alle in Geisenhausen wahlberechtigten Personen eine amtliche Wahlbenachrichtigung für die Wahl

  • des Gemeinderats,
  • des ersten Bürgermeisters,
  • des Kreistags und
  • der Landrätin oder des Landrats.

Mit der persönlichen Wahlbenachrichtigung dürfen Sie am Wahlsonntag an der Urnenwahl teilnehmen oder ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde anfordern. Wer bis zum 15.02.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,  meldet sich bitte im Vorzimmer, Zi 108 im 1. OG oder telefonisch unter 08743/9616-11 oder 9616-37. 

Für den Briefwahlantrag nutzen Sie bis zum Dienstag, den 03.03.2026 12:00 Uhr, den abgedruckten QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder das Bürger-Service-Portal auf unserer Homepage https://www.buergerservice-portal.de/bayern/geisenhausen/bsp_ewo_briefwahl/#/

Alternativ kann der ausgefüllte und unterschriebene Antrag im Rathaus abgegeben werden. Dies ist entweder durch Einwurf in den Briefkasten oder in die dafür vorgesehene Urne im Foyer des Erdgeschosses möglich. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie anschließend per Post. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ein Versand erst ab dem 16.02.2026 erlaubt. Eine persönliche Abholung ist grundsätzlich nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Â