Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl

Die Bekanntmachung des Marktes Geisenhausen über das Recht der Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 08. März 2026 sind ab sofort auf der amtlichen Bekanntmachungstafel und online unter den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar.