Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB – Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Lagerfläche Stockberg“

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Geisenhausen hat in der Sitzung vom 02.12.2025 den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Lagerfläche Stockberg“ gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 307 (Tfl.), 310/3, 311/2, 166 (Tfl.) der Gemarkung Geisenhausen und liegt im Süden von Geisenhausen im Bereich des Ortsteils Stockberg. Geplant wird ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO für die Errichtung eines gemeindlichen Lagerplatzes. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3.422 m². Die Veröffentlichungsfrist läuft vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026. Umweltbezogene Informationen sind verfügbar. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt-verwaltung@geisenhausen.de Ã¼bermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- mit Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan SO Lagerfläche Stockberg

Bekanntmachung 2. Auslegung SO Lagerfläche Stockberg

Auslegungsentwurf – SO Lagerfläche Stockberg

Begründung zum Auslegungsentwurf – SO Lagerfläche Stockberg