Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer

Hebesätze

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

270 %

270%

350%

Hundesteuer

1 Hund

2 Hund

für jeden weiteren Hund

für jeden Kampfhund

für jeden Kampfhund mit Negativzeugnis

30,00 € / Jahr

60,00 € / Jahr

100,00 € / Jahr

500,00 € / Jahr

250,00 € / Jahr

Wir stellen Ihnen hier die benötigten Formulare zur Verfügung:

Hundesteueranmeldung

Hundesteuerabmeldung

Antrag auf Ersatzhundemarke

Erläuterung zu Kampfhunden:

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (Anhang 1) wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:

– Pit-Bull

– Bandog

– American Staffordshire Terrier

– Staffordshire Bullterrier

– Tosa-Inu

Bei den folgenden Rassen von Hunden wid die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen (Anhang 2 der Kampfhundeverordnung):

– Alano

– Bullmastiff

– American Bulldog

– Bullterrier

– Cane Corso

– Dogue des Bordeaux

– Mastiff

– Mastino Napoletano

– Perro des Presa Mallorquin

– Dog Argentino

– Fila Brasileiro

– Mastin Espanol

– Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

– Rottweiler

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.