Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer
Hebesätze
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
270 %
270%
350%
Hundesteuer
1 Hund
2 Hund
für jeden weiteren Hund
für jeden Kampfhund
für jeden Kampfhund mit Negativzeugnis
30,00 € / Jahr
60,00 € / Jahr
100,00 € / Jahr
500,00 € / Jahr
250,00 € / Jahr
Wir stellen Ihnen hier die benötigten Formulare zur Verfügung:
Erläuterung zu Kampfhunden:
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (Anhang 1) wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet:
– Pit-Bull
– Bandog
– American Staffordshire Terrier
– Staffordshire Bullterrier
– Tosa-Inu
Bei den folgenden Rassen von Hunden wid die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen (Anhang 2 der Kampfhundeverordnung):
– Alano
– Bullmastiff
– American Bulldog
– Bullterrier
– Cane Corso
– Dogue des Bordeaux
– Mastiff
– Mastino Napoletano
– Perro des Presa Mallorquin
– Dog Argentino
– Fila Brasileiro
– Mastin Espanol
– Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
– Rottweiler
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.