Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026
Am Sonntag werden die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Geisenhausen erneut an die Wahlurnen gebeten. In der Stichwahl wird über den künftigen Bürgermeister und des Landrats bzw. der Landrätin entschieden.
Wichtig: Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung ist weiterhin gültig!
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann am Sonntag einfach persönlich ins Wahllokal kommen und vor Ort wählen. Hier ist die Eintragung im Wählerverzeichnis ausschlaggebend. In diesem Fall ist der Personalausweis mitzubringen und vorzuzeigen.
Falls Sie dennoch Briefwahl beantragen möchten, kommen Sie bitte persönlich ins Rathaus, Zi 108 im 1. OG. Hier werden die Unterlagen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sollte eine persönlich Abholung nicht möglich sein, stellen Sie bitte der abholenden Person eine umfängliche Vollmacht dafür aus.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte telefonisch ans Wahlamt unter der Tel. Nr. 08743/9616-37 oder 08743/9616-11.